Was tun, wenn eine/r an Covid19 erkrankt ist? Diese Frage wird sich in Zukunft öfter stellen. Inzwischen gibt es Informationen dazu, die in einem BRIEF (veränderte Fassung vom 14.9., eingegangen am 25.9., hier vollständig hinterlegt) des Gesundheitsamtes Euskirchen deutlich zusammengefasst sind. Es geht um Quarantäne ebenso wie um die Art der Masken und die Verhaltensregeln. In der abschließenden Passage heißt es:
“Beherzigen Sie bitte weiterhin die AHA-Regel:
- Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, zu Schülern und Kollegen! Sprechen Sie jeden darauf an, der diese Regel ignoriert!
- Achten Sie auf Hände- und Raumlufthygiene. Lüften ist das A&O um durch Frischluftzufluss Aerosole zu „verdünnen“!
- Tragen Sie eine Alltagsmaske, oder besser einen MNS und motivieren Sie möglichst viele Kollegen und Schüler, Ihrem Beispiel zu folgen. Und, falls nicht bekannt: Die Maske muss die Nase (und nicht das Kinn) bedecken!
Ein Risiko besteht nach Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten nur dann, wenn 1,5 Meter unterschritten wurden UND der Kontakt über 15 Minuten gedauert hat!”
Außerdem gibt es vom Schulministerium NRW eine schriftliche VERLAUTBARUNG (hier vollständig hinterlegt) unter dem Titel “Corona Ansteckungsfall /-verdacht in einer Schule allgemein”, die den Umgang mit Verdachtsfällen und die möglichen Folgen für Betroffene und Kontaktpersonen regelt. Die grundsätzlichen Regelungen sind auch in einem SCHAUBILD zusammengestellt.