1. Halbjahr2020/2021

Was tun, wenn eine/r an Covid19 erkrankt ist? Die­se Fra­ge wird sich in Zukunft öfter stel­len. Inzwi­schen gibt es Infor­ma­tio­nen dazu, die in einem BRIEF (ver­än­der­te Fas­sung vom 14.9., ein­ge­gan­gen am 25.9., hier voll­stän­dig hin­ter­legt) des Gesund­heits­am­tes Eus­kir­chen deut­lich zusam­men­ge­fasst sind. Es geht um Qua­ran­tä­ne eben­so wie um die Art der Mas­ken und die Ver­hal­tens­re­geln. In der abschlie­ßen­den Pas­sa­ge heißt es:
“Beher­zi­gen Sie bit­te wei­ter­hin die AHA-Regel:
- Hal­ten Sie min­des­tens 1,5 Meter Abstand, zu Schü­lern und Kol­le­gen! Spre­chen Sie jeden dar­auf an, der die­se Regel igno­riert!
- Ach­ten Sie auf Hän­de- und Raum­luft­hy­gie­ne. Lüf­ten ist das A&O um durch Frisch­luft­zu­fluss Aero­so­le zu „ver­dün­nen“!
- Tra­gen Sie eine All­tags­mas­ke, oder bes­ser einen MNS und moti­vie­ren Sie mög­lichst vie­le Kol­le­gen und Schü­ler, Ihrem Bei­spiel zu fol­gen. Und, falls nicht bekannt: Die Mas­ke muss die Nase (und nicht das Kinn) bede­cken!
Ein Risi­ko besteht nach Kon­takt zu einem COVID-19-Erkrank­ten nur dann, wenn 1,5 Meter unter­schrit­ten wur­den UND der Kon­takt über 15 Minu­ten gedau­ert hat!
Außer­dem gibt es vom Schul­mi­nis­te­ri­um NRW eine schrift­li­che VER­LAUT­BA­RUNG (hier voll­stän­dig hin­ter­legt) unter dem Titel “Coro­na Anste­ckungs­fall /-ver­dacht in einer Schu­le all­ge­mein”, die den Umgang mit Ver­dachts­fäl­len und die mög­li­chen Fol­gen für Betrof­fe­ne und Kon­takt­per­so­nen regelt. Die grund­sätz­li­chen Rege­lun­gen sind auch in einem SCHAU­BILD zusam­men­ge­stellt.