1. Halbjahr2020/2021

Zwei Aus­schnit­te aus dem Erlass des Minis­te­ri­ums für Schu­le und Bil­dung NRW vom 30.9.2020 über “Pri­va­te Rei­sen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern sowie Lehr­kräf­ten in Covid-19-Risi­ko­ge­bie­te”:
“Wich­tigs­te Ver­pflich­tun­gen nach der Coro­na­EinrVO sind die die Qua­ran­tä­ne­pflicht (§ 3 Coro­na­EinrVO) sowie die Mel­de­pflich­ten beim zustän­di­gen Gesund­heits­amt (§ 2 Coro­na­EinrVO). Ver­stö­ße gegen die­se Pflich­ten kön­nen als Ord­nungs­wid­rig­kei­ten geahn­det wer­den (§ 5 Coro­na­EinrVO).
Nach dem Auf­ent­halt in einem Risi­ko­ge­biet und der Ein­rei­se nach Deutsch­land ent­fällt die Pflicht zur Qua­ran­tä­ne ab dem Zeit­punkt, ab dem Ein­rei­sen­de ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis nach­wei­sen kön­nen.”
“Bis zum Erhalt des Ergeb­nis­ses eines in Deutsch­land durch­ge­führ­ten Tests besteht die Ver­pflich­tung, sich unver­züg­lich in (häus­li­che) Qua­ran­tä­ne zu bege­ben. Wenn der Test nega­tiv ist und sich kei­ne Sym­pto­me
auf COVID-19 zei­gen, been­det dies momen­tan die Qua­ran­tä­ne­pflicht.
Es wird unbe­dingt emp­foh­len, sich regel­mä­ßig über die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen zu infor­mie­ren, da sich ab 01.10.2020 mög­li­cher­wei­se Ände­run­gen erge­ben.
Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sind auf der Son­der­sei­te des Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les Nord­rhein-West­fa­len abruf­bar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.
Die Ein­stu­fung als Risi­ko­ge­biet wird durch das Robert-Koch-Insti­tut fort­ge­schrie­ben und ver­öf­fent­licht:
www.rki.de/covid-19-risikogebiete .”
Den voll­stän­di­gen Erlass fin­den Sie HIER.
Außer­dem gibt es in die­sem Zusam­men­hang eine Kurz­in­for­ma­ti­on des Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les mit QR-Codes HIER.