Erlass zu Herbstferien und Corona
Zwei Ausschnitte aus dem Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 30.9.2020 über “Private Reisen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in Covid-19-Risikogebiete”: “Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO). Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden…